© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 680700

Barbara Pogacar - Beate Weisser | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.2.1 Allgemeines

Der Versicherungsträger kann einen auf ihn übergegangenen Schadenersatzanspruch gegen einen Dienstnehmer, der im Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses in demselben Betrieb wie der Verletzte oder Getötete beschäftigt war, nur geltend machen, wenn der Dienstnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat oder der Versicherungsfall durch ein Verkehrsmittel verursacht wurde, für dessen Betrieb aufgrund gesetzlicher Vorschrift eine erhöhte Haftpflicht besteht (§ 332 Abs 5 ASVG). Wird ein Dienstnehmer durch einen anderen Dienstnehmer geschädigt, sind, sofern es sich beim Schädiger nicht um einen Aufseher im Betrieb handelt, die allgemeinen schadenersatzrechtlichen Regelungen anzuwenden. § 332 Abs 5 ASVG ist als Schutzbestimmung zugunsten des schädigenden Arbeitskollegen zu sehen. Der Schadenersatzanspruch des Versicherten gegenüber dem Arbeitskollegen bleibt zwar aufrecht und geht auch auf den Sozialversicherungsträger über, doch dieser kann den übergegangenen Anspruch nur eingeschränkt geltend machen.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Haftung und Risikomanagement im Unternehmen in unserem Shop! Zum Shop