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Peter Gratzl | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.1 Kauf und Inverkehrbringen von Chemikalien

Wer in der Europäischen Union Stoffe in Verkehr bringt, hat ab einer Menge von 1 Tonne pro Jahr diesen Stoff registrieren zu lassen. Diese klare Vorgabe entstammt der REACH-Verordnung, • [Fußnote: Verordnung (EG) Nr 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) (http://eur-lex.europa.eu/legal-ontent/DE/TXT/?qid=1409176853881&uri=CELEX:32006R1907).]  welche seit 2006 den Chemikalienbereich dominiert.

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