8.1 Vorbemerkung
Mit 25. Mai 2018 tritt die Datenschutz-Grundverordnung in Geltung, wodurch das Datenschutzrecht erstmals EU-weit einheitlich geregelt wird. Die neue Verordnung bringt im Vergleich zur bisherigen Rechtslage mehr Eigenverantwortung für Unternehmen und sieht bei Verstößen Geldbußen von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes vor. Diese rechtlichen Neuerungen, aber auch faktische Bedrohungen durch politisch motivierte Hacker („Hacktivists“) wie zB das Hacker-Kollektiv „Anonymous“ und Industriespionage, rücken die Themen Datenschutz und IT-Sicherheit zunehmend nach oben auf der unternehmerischen Prioritätenliste.