13.11 Auch eine Warnung hinsichtlich der Folgen kann nötig sein
Sachverhalt
Beispiel: Oberster Gerichtshof vom 23.9.1999, Geschäftszahl 2 Ob 112/98d
Bei der Verwendung eines Heckbaggers, der als Schaufel- und Löffelbagger ausgeführt war und an einen Traktor angekoppelt wurde, kippte der Baggerkörper in Richtung Traktorkabine zurück und klemmte den Lenker ein. Das Zurückkippen war darauf zurückzuführen, dass der Traktor, entgegen den Hinweisen in der Bedienungsanleitung, nicht auf einer ebenen Fläche aufgestellt war, sondern auf einem Hang, und dass mit dem Greiferaufsatz auf einen Reisighaufen gedrückt wurde, um diesen zu verdichten.
Das Gericht sah in diesem Fall die Haftung als gegeben an.