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Dokument-ID: 695201
3.4 Ordnungsgemäßer Umgang mit Verpackungen
Grundsätzlich sind Waren immer verpackt bzw werden Verpackungen für die eigenen Produkte explizit beschafft. Auch hier enthält das Abfallrecht eigene Regeln für Inverkehrbringer von Verpackungen, ob zur Weitergabe (ich verpacke Waren) oder aufgrund des Eigenimports (ich bekomme verpackte Waren).