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Dokument-ID: 694899
2.1 Geschlechtsneutrale Stellenausschreibung
Definition „geschlechtsneutral“
„Geschlechtsneutral“ ist eine Ausschreibung dann, wenn sie nicht nur für Männer oder nur für Frauen erfolgt, sondern sich in ihrer Ausdrucksweise sowohl an Männer als auch an Frauen richtet. Die Gestaltung der Ausschreibung hat wesentlichen Einfluss auf den Kreis der Bewerber. Die Einhaltung des Gebots der geschlechtsneutralen Stellenausschreibung steht im engen Zusammenhang mit den Problemen der sprachlichen Gleichbehandlung.