8.6.2 Amt für Betrugsbekämpfung
Amt für Betrugsbekämpfung
Mit Jänner 2021 gehen die bis dahin den Abgabenbehörden (der Finanzpolizei) zukommenden Befugnisse auf das Amt für Betrugsbekämpfung über. Das Amt für Betrugsbekämpfung ist berechtigt, das Bereithalten der Administrativ- und Lohnunterlagen zu überwachen sowie die zur Kontrolle des Entgelts, das Arbeitnehmern mit gewöhnlichem Arbeitsort außerhalb Österreichs, die nicht dem ASVG unterliegen, (unter Beachtung der jeweiligen Einstufungskriterien) zusteht, erforderlichen Erhebungen durchzuführen. Zu diesem Zweck ist es berechtigt,