11.46 Unfall mit Gabelstapler
Sachverhalt
Beispiel:
Oberster Gerichtshof vom 29.10.2013, Geschäftszahl: 9 Ob A 94/13h
Ein Mitarbeiter eines Unternehmens war mit der Etikettierung von Waren beschäftigt, die sich auf der Gabel eines Gabelstaplers befanden. Vom Lenker des Staplers wurde die Gabel angehoben, ohne darauf zu achten, ob sich der Kollege noch im Gefahrenbereich befand oder nicht. Durch das Anheben der Last stürzte der Mitarbeiter von der Gabel und verletzte sich schwer. Aufgrund der massiven Unfallfolgen konnte der verletzte Mitarbeiter seine Tätigkeit nicht mehr aufnehmen und musste in Pension gehen. Der Träger der Pensionsversicherung machte daraufhin Regressansprüche gegen den Lenker des Staplers geltend. Vom Obersten Gerichtshof wurden diese Regressansprüche als zu Recht bestehend anerkannt.