Justizstrafrecht
Unter dem Justizstrafrecht ist jener Teil des Strafrechtes zu verstehen, der den Gerichten vorbehalten ist. In der Regel handelt es sich im Justizstrafrecht um schwerere Delikte. Das Gros der Vorschriften des Justizstrafrechtes findet sich im Strafgesetzbuch. Aber auch in anderen Spezialgesetzen können Strafbestimmungen enthalten sein, die die Zuständigkeit der Gerichte begründen. Die Verurteilung durch ein Gericht scheint als Vorstrafe im Strafregisterauszug auf. Vom Justizstrafrecht ist das Verwaltungsstrafrecht zu unterscheiden.