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Neu Dokument-ID: 694326

Bernhard Albert - Albert Scherzer | Glossar

Gefährdungshaftung

Die Gefährdungshaftung ist eine verschuldensunabhängige Haftung. Das haftungsauslösende Moment ist darin zu sehen, dass eine gefährliche Anlage oder ein gefährliches Fahrzeug betrieben wird und der Betreiber den Nutzen aus diesem Betrieb zieht. Dieser Nutzen führt aber dazu, dass dieser Betreiber auch für Schäden einstehen muss, die diese Anlage oder dieses Fahrzeug verursacht, und zwar unabhängig davon, ob ihn an diesem Schaden ein Verschulden trifft oder nicht.

Das Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz stellt hierfür die gesetzliche Grundlage dar. Betriebsinhaber oder Halter haben hierbei das Risiko einer außergewöhnlichen Betriebsgefahr, die durch das Verhalten eines nicht beim Betrieb tätigen Dritten oder eines Tieres ausgelöst wurde sowie das Risiko eines Fehlers in der Beschaffenheit oder des Versagens der Vorrichtungen jedenfalls zu tragen. Das Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz stellt hierfür die gesetzliche Grundlage dar. Betriebsinhaber oder Halter haben hierbei das Risiko einer außergewöhnlichen Betriebsgefahr, die durch das Verhalten eines nicht beim Betrieb tätigen Dritten oder eines Tieres ausgelöst wurde sowie das Risiko eines Fehlers in der Beschaffenheit oder des Versagens der Vorrichtungen jedenfalls zu tragen.