6.2 Ex-lege-Übergang der Arbeitsverhältnisse
Liegt ein Betriebsübergang im Sinne des § 3 AVRAG vor, so ist die zentrale Rechtsfolge, dass sämtliche zu diesem betroffenen Betriebsteil bestehenden Arbeitsverhältnisse ex lege auf den neuen Inhaber übergehen. Der neue Inhaber tritt also mit sämtlichen Rechten und Pflichten in die bestehenden Arbeitsverträge ein, es kommt weder zu einer Auflösung der Arbeitsverhältnisse, muss über die Übertragung eine Vereinbarung getroffen werden. Diese Rechtsfolge tritt unabhängig vom Willen der betroffenen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ein.