Sorgfaltswidrigkeit
Im rechtlichen Sinne liegt eine Sorgfaltswidrigkeit dann vor, wenn sich jemand an die Vorgaben der Rechtsordnung nicht hält. Die Sorgfaltswidrigkeit kann sich einerseits in der Missachtung von ausdrücklichen Vorschriften äußern, andererseits kann sie aber auch dann vorliegen, wenn sich der Betroffene nicht so verhält, wie sich eben ein normgetreuer Bürger in seiner Situation verhalten würde. Eine Sorgfaltswidrigkeit liegt daher dann vor, wenn der Sorgfaltsmaßstab nicht erfüllt wird. Es wird im Strafrecht zwischen objektiver und subjektiver Sorgfaltswidrigkeit unterschieden. Objektiv sorgfaltswidrig sind Handlungen, bei denen die zumutbare Sorgfalt außer Acht gelassen wird, zu der jemand nach den Umständen des Einzelfalles verpflichtet ist. In einem zweiten Schritt ist zu prüfen, ob der Täter aufgrund seiner geistigen und körperlichen Verhältnisse befähigt war, die erforderliche Sorgfalt einzuhalten.