Rückwirkung eines Gesetzes
Die Geltung eines Gesetzes kann verschieden geregelt sein. Ist im Gesetz kein ausdrückliches Geltungsdatum vermerkt, dann tritt die Gültigkeit mit dem Tag nach der Verlautbarung ein. Es kann aber auch ein Datum als Gültigkeit im Gesetz aufscheinen, welches vor der Verlautbarung gelegen ist. In diesem Fall spricht man dann von einer Rückwirkung. Für Strafgesetze ist eine derartige Rückwirkung aber nicht möglich (Rückwirkungsverbot). Dies liegt darin begründet, dass zu jedem Zeitpunkt feststehen muss, ob ein bestimmtes Verhalten strafrechtlich relevant ist oder nicht. Es muss also niemand fürchten, dass sein in der Gegenwart gesetztes straffreies Handeln Strafsanktionen in der Zukunft nach sich ziehen kann. Es existiert kein (uneingeschränktes) verfassungsrechtliches Rückwirkungsverbot. Rückwirkende Gesetze sind durch den Gleichheitssatz nicht ausgeschlossen, sie bedürfen aber besonderer, sie rechtfertigende Gründe.