9.21 Nichtanmeldung mehrerer Arbeitnehmer zur Sozialversicherung
Sachverhalt
Beispiel:
Sachverhalt
Verwaltungsgerichtshof vom 6.7.2011, Geschäftszahl: 2011/08/0066
Von einem Malerbetrieb wurden elf Personen auf einer Baustelle beschäftigt, ohne dass für diese Personen eine Anmeldung zur Sozialversicherung erfolgt ist. Aufgrund dieser Tatsache wurden von der Verwaltungsbehörde elf Geldstrafen verhängt.
Gegen diese Bescheide wurde Berufung erhoben. Von der Berufungsbehörde wurde dieser Berufung dem Grunde nach nicht Folge gegeben, es wurden lediglich die verhängten Strafen geändert. Konkret wurde für jene Personen, die am selben Tag die Arbeit begonnen haben und daher zu melden gewesen wären, lediglich eine Strafe verhängt. Somit wurde hinsichtlich der Nichtmeldung der Personen 1–7 sowie der Personen neun und zehn eine Geldstrafe von EUR 2.180,– sowie hinsichtlich der Personen acht und elf zwei Geldstrafen zu je EUR 365,– verhängt.
Vom Verwaltungsgerichtshof wurde der Bescheid der Berufungsbehörde aufgehoben, da nach seiner Ansicht nicht drei, sondern elf zu ahndende Delikte vorliegen.