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Dokument-ID: 694418
Schutzzweck
Schutzzweck ist jener Bereich des täglichen Lebens, zu dessen Schutz eine bestimmte Norm erlassen wurde. Schutzzweck des § 83 StGB (Strafgesetzbuch), der die vorsätzliche Körperverletzung unter Strafe stellt, ist die Unversehrtheit der körperlichen Integrität.