13.2 Betonlieferung
Sachverhalt
Beispiel: Oberster Gerichtshof vom 6.10.2000, Geschäftszahl 1 Ob 62/00z
Der Kläger bestellte am Vormittag des 20. Juli 1998 beim beklagten Lieferbeton-Unternehmen 2,25 m³ Sandbeton, um damit die undicht gewordene Terrasse am Haus seines Vaters neu zu belegen. Sandbeton ist gewöhnlicher Beton, der keine chemischen Zusätze enthält, die besonders gefährlich oder aggressiv sind. Bei der Bestellung gab der Kläger, der die benötigte Menge selbst berechnet und zuvor schon mehrfach mit Beton gearbeitet hatte, an, selbst die Arbeiten an der Terrasse durchführen zu wollen.
Der von der beklagten Partei noch am Abend desselben Tages gelieferte Sandbeton wurde mittels einer Pumpe und eines Schlauchs nach den Anweisungen des Klägers auf die Terrasse gepumpt. Der Kläger und ein Freund, der ebenfalls bereits Erfahrung im Umgang mit Beton hatte, befanden sich auf der Terrasse, um den Beton sogleich zu verteilen. Beide trugen dabei kein Schuhwerk, sondern standen barfuß im knöcheltiefen Beton. Der Lenker des Lieferfahrzeugs der beklagten Partei sah dies und fragte sie, ob sie keine Stiefel hätten; der Kläger antwortete, dass sie solche nicht bräuchten.
Etwa drei bis zehn Minuten nach dem Beginn ihrer Tätigkeit verspürten der Kläger und sein Helfer ein leichtes Brennen an den Füßen. Sie unterbrachen daraufhin ihre Arbeit, spritzten ihre Füße mit Wasser ab und begaben sich, weil sie keine Rötung der Haut wahrnahmen, abermals ohne Schuhe auf die Terrasse. Nach weiteren fünf bis zehn Minuten verspürten sie ein noch stärkeres Brennen. Sie reinigten ihre Füße erneut mit Wasser und bemerkten nunmehr, dass die Haut an einigen Stellen blutunterlaufen war. Der Kläger zog daraufhin zur Weiterarbeit Stiefel an, während sein Freund in Ermangelung eines zweiten Paars nur mehr vom Rand der Terrasse aus arbeitete und den frischen Beton nicht mehr betrat.
Der Kläger erlitt schwere Verätzungen an beiden Füßen und war etwa 19 Wochen in ärztlicher Behandlung.
Konsequenz:
Der Lieferant des Betons wurde zum Schadenersatz verurteilt.