Entsendung
Als Entsendung wird bezeichnet, wenn ein Arbeitgeber zur Erfüllung einer vertraglichen Verpflichtung, insbesondere zur Erfüllung eines Werkvertrages, vorübergehend Mitarbeiter an einem anderen Arbeitsort einsetzt. Die entsendeten Arbeitnehmer setzen ihre Arbeitskraft für den entsendenden Arbeitgeber ein. Mit 2. Februar 2022 trat die neue Entsenderichtlinie in Kraft.
Entsendung aus Österreich (Outbound-Fall): Als Outbound-Fälle werden jene Fälle bezeichnet, in denen ein Arbeitnehmer, der vertraglich seine Leistungen an einem österreichischen Arbeitsort erbringt, zur Erfüllung seiner dienstvertraglichen Pflichten ins Ausland entsandt wird.
Entsendung nach Österreich (Inbound-Fall): Wird ein Arbeitnehmer mit ausländischem Arbeitsort nach Österreich entsandt, liegt ein so genannter Inbound-Fall vor.