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Neu Dokument-ID: 694334

Bernhard Albert | Glossar

Haftungsfreizeichnung

Unter der Haftungsfreizeichnung versteht man eine zivilrechtliche Vereinbarung die eine Vertragspartei von jeder Haftung befreit. Bei derartigen Vertragsklauseln ist aber immer zu beachten, dass diese Klausel gröblich benachteiligend oder sittenwidrig sein kann. Auch ein Verstoß gegen das Konsumentenschutzgesetz kann durch solch eine Klausel gegeben sein. Haftungsfreizeichnungen sind zwar grundsätzlich zulässig, aber nicht für jeden Grad des Verschuldens. Eine zivilrechtliche Vereinbarung, die besagt, dass die Vertragspartei für vorsätzlich zugefügten Schaden nicht haften soll, wird jedenfalls als sittenwidrig zu qualifizieren sein.