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Caroline Pestal-Czedik-Eysenberg | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.2 Sanktionen – Welche Folgen haben Rechtsübertretungen?

Das Kapitel behandelt die Fragen:

  • Welche Haftung tritt bei Pflichtverletzung ein?
  • Welche Sanktionen treffen wen bei Pflichtverletzung?

Teure Folgen

Manchmal besteht die Chance, dass „Umweltsünden“ unentdeckt bleiben. Viele Verwaltungsstrafen scheinen darüber hinaus auf den ersten Blick sehr niedrig, teilweise ist gar keine Mindeststrafe vorgesehen und oft beginnt der Strafrahmen bei wenigen hundert Euro. Auf den ersten Blick erscheint dies nicht bedrohlich, allerdings darf nicht vergessen werden, dass bereits eine verwaltungsrechtliche Vorstrafe zu einer erheblich höheren Ausschöpfung des Strafrahmens, der mitunter im fünfstelligen Bereich liegt, führen kann. Außerdem sind Mehrfachbestrafungen nach den verschiedenen anzuwendenden Gesetzen möglich, auch der Entzug von Rechten und weitere Sanktionen sind möglich. Rechtsentzug trifft beispielsweise nach schwerwiegenden Verstößen eines gewerberechtlichen Geschäftsführers gegen die Bestimmungen der Gewerbeordnung ein. Der Geschäftsführer gilt damit als unzuverlässig und muss abberufen werden.

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