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Dokument-ID: 694714
6.2 Explosionsschutz im Betrieb
Mit Aspekten des Brandschutzes eng verknüpft sind betriebliche Maßnahmen zur Verhütung von Explosionen im Betrieb („Explosionsschutz“). Anders als zum Themenbereich des Brandschutzes kann der Arbeitgeber diesbezüglich auf eine konkretere gesetzliche Vorgabe, nämlich die „Verordnung explosionsfähige Atmosphären (VEXAT)“ zurückgreifen: