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Dokument-ID: 381632
6.1.1 Genehmigungspflichten
Wann bedarf es einer Genehmigung?
Die Benutzung von Umweltmedien (Boden, Luft, Wasser etc) durch einen Betrieb bzw die Erzeugung von Emissionen (Rauch, Staub, Geruch, Schall, Erschütterungen etc) ist dann bewilligungspflichtig, wenn Schutzinteressen wie Nachbarschutz und Kundenschutz berührt sein können. Aber auch aus öffentlichen Interessen können Bewilligungspflichten resultieren, wie zum Beispiel die Sicherheit für Menschen bei Bauvorhaben, Naturschutz oder Gewässerschutzinteressen.