Milderungsgründe
Im Strafverfahren führen Milderungsgründe dazu, dass die für ein Delikt verhängte Strafe verkleinert wird. Die Milderungsgründe können entweder direkt mit der begangenen Tat zusammenhängen (Geständnis) oder aber auch unabhängig von der konkreten Tat gegeben sein (bisher ordentlicher Lebenswandel). Die Milderungsgründe des österreichischen Strafrechts sind in § 34 StGB enthalten, bilden allerdings nur eine beispielhafte Aufzählung und sind somit nicht darauf beschränkt. Zur richtigen Gewichtung eines Milderungsgrundes bedarf es einer abwägenden Gesamtbetrachtung aller Umstände des konkreten Straffalles.