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Dokument-ID: 694638
4.3 Nachbarrechte privatrechtlicher Natur
Bisher wurde immer auf die Bestimmungen des öffentlichen Rechts eingegangen. Allerdings gibt es auch aus dem Privatrecht heraus Nachbarrechte, mit denen ein Betriebsanlageninhaber konfrontiert sein kann. Diese Bestimmungen finden sich im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch • [Fußnote: Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch – ABGB (https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10001622).] und sind die §§ 364 und 364a: