Schutzgesetz
Unter einem Schutzgesetz wird ein abstraktes Gefährdungsverbot verstanden, welches dazu bestimmt ist, die Mitglieder eines Personenkreises gegen die Verletzung von Rechtsgütern zu schützen. Der Zweck der Vorschrift ist daher im Schutz von Personen zu sehen. Typische Schutzgesetze sind die Straßenverkehrsordnung und das Baustellenkoordinationsgesetz. Schutzgesetze iSd § 1311 ABGB sind abstrakte Gefährdungsverbote, die dazu bestimmt sind, die Mitglieder eines Personenkreises gegen die Verletzung von Rechtsgütern zu schützen. Der Verstoß gegen ein Schutzgesetz verpflichtet nur insoweit zum Ersatz, als der Schaden aus der Verletzung eines Rechtsgutes entstanden ist, zu dessen Schutz die Schutznorm erlassen worden ist. Wird ein Schadenersatzanspruch auf die Verletzung eines Schutzgesetzes gestützt, dann hat der Geschädigte den Schadenseintritt und die Verletzung des Schutzgesetzes als solche zu beweisen. Für Letzteres reicht der Nachweis aus, dass die Schutznorm objektiv übertreten wurde.