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Dokument-ID: 694371
Objektive Tatseite
Im Strafrecht stellt die objektive Tatseite jene Umstände dar, die nach außen treten und von allen wahrnehmbar sind. Damit gemeint sind jene Umstände, die außerhalb des inneren Bereichs des Täters gelegen sind und den generellen Unwertgehalt der Tat betreffen.