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Dokument-ID: 395524
13.21 Regressanspruch des Endherstellers gegen Teilehersteller
Sachverhalt
Beispiel: Oberster Gerichtshof vom 22.12.1999, Geschäftszahl 7 Ob 273/99v
Der OGH hat in dieser Entscheidung ausgeführt, dass der Endhersteller eines Betonmischwagens mit Betonpumpe gegen den Hersteller der fehlerhaften Pumpe einen Regressanspruch hat, wenn der Schaden von ihm befriedigt wurde. Da der Endhersteller den Schaden am Teil in keinster Weise mitverursacht hat, steht ihm der volle Regress zu.