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Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

16 Jüngste Novelle des WiEReG bringt verstärkte Sorgfalts- und Meldepflichten

Hintergrund der Gesetzesänderung des WiEReG

Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt (BGBl I Nr 151/2024) am 13. Dezember 2024 trat das so genannte FM-GwG-Anpassungsgesetzin Kraft. Diese Gesetzesänderung bringt unter anderem eine erneute, tiefgreifende Novellierung des Wirtschaftliche-Eigentümer-Registergesetzes (WiEReG) mit sich. Anlass für diese Anpassung sind insbesondere internationale Standards der Financial Action Task Force (FATF), die Österreich zur weiteren Erhöhung der Transparenz in Bezug auf wirtschaftlich Berechtigte und zwischengeschaltete Treuhandschaften verpflichtet.

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