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Dokument-ID: 694626
4 Nachbarrechte
Betriebsanlagen werden in den seltensten Fällen komplett losgelöst von ihrer Umwelt betrachtet. Vielmehr wird auf Gefährdungen und Belästigungen der Nachbarn Rücksicht genommen. Diesen kommt daher in Genehmigungsverfahren sowie während des Betriebes Bedeutung zu.