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Dokument-ID: 694861
3.1.1 Bestellungsvoraussetzungen und Geschäftsführungsbefugnis
Persönliche Anforderungen
Eine GmbH muss nach § 15 Abs 1 GmbHG einen oder mehrere Geschäftsführer haben. Als persönliche Anforderungen an die Geschäftsführer wird hierbei nur verlangt, dass es sich um physische und handlungsfähige Personen handeln muss (§ 15 Abs 1 zweiter Satz GmbHG). Aus diesen Bestimmungen kann eine Verpflichtung der Gesellschafter abgeleitet werden, für die Vertretung der Gesellschaft zu sorgen (RIS-Justiz RS0122598).