4 Beschränkungen und Verbote bei der Produktwerbung
Bei der Gestaltung von Werbebotschaften sind Werbebeschränkungen für bestimmte Berufsgruppen sowie Einschränkungen für Werbeinhalte (zB bestimmte Produkte und Dienstleistungen; Werbung für Arzneimittel) oder Werbeformen (zB Telefonwerbung) zu beachten. Nach der weiten Definition des Obersten Gerichtshofs fallen unter das Werbeverbot alle auf Absatz ausgerichteten Aktivitäten im Zusammenhang mit Werbenachrichten. Das bedeutet, dass „jede Äußerung bei der Ausübung des Handels, Gewerbes, Handwerks oder freien Berufs mit dem Ziel, den Absatz der Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen einschließlich unbeweglicher Sachen, Rechte und Verpflichtungen zu fördern“ Werbung darstellt.