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Dokument-ID: 695502
2 Haftung bei Wettbewerbsverletzungen
Durch das Wettbewerbsrecht soll zum Vorteil sowohl der Marktteilnehmer als auch der Konsumenten ein fairer Leistungswettbewerb gesichert werden. Wichtigste Rechtsquelle des Wettbewerbsrechtes ist das UWG, das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.