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Dokument-ID: 680503
5.7.1 Allgemeines
Während des aufrechten Dienstverhältnisses ist eine Aufrechnung von Ansprüchen gegen den Dienstnehmer nach dem DHG gem § 7 Abs 1 nur zulässig, wenn der Dienstnehmer nicht innerhalb von 14 Tagen ab Zugehen der Aufrechnungserklärung dieser widerspricht. Eine Ausnahme davon besteht gem § 7 Abs 2 DHG nur für Aufrechnungen aufgrund eines rechtskräftigen Urteils.