4.5.1 Allgemeine Bemessung des Schmerzengeldes
Berücksichtigung künftiger Schmerzen
Auch künftige, nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge zu erwartende körperliche Schmerzen sind miteinzubeziehen, so etwa die Sorgen des Verletzten um spätere Komplikationen, das Bewusstsein eines Dauerschadens und die Gefahr einer Verschlechterung dieses Schadens, der Verlust der Fähigkeit, vor dem Unfall regelmäßig betriebene und lieb gewonnene Sportarten oder sonstige Freizeitaktivitäten auszuüben und größere Anstrengungen und Mühen bei der Arbeit. Bei einem Bruch des Schienbeinkopfes, sechs Wochen nach der Operation Reosteosynthese. 127 Tage starke, sieben Wochen mittelstarke und 19 Wochen leichte Schmerzen rechtfertigen ein Schmerzengeld von EUR 35.800,–. • [Fußnote: OGH 03.02.2005, 2 Ob 261/04b.]