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Dokument-ID: 697381
6.1 Judikatur zur Haftung des Geschäftsführers gegenüber der Gesellschaft
OGH 11.04.1972, 5 Ob 38/72
§ 25 Abs 3 Z 2 GmbHG (Geschäftsführerhaftung)
Gem § 25 Abs 3 Z 2 GmbHG sind die Geschäftsführer (ihrer Gesellschaft) zum Ersatz verpflichtet, wenn nach dem Zeitpunkt, in dem sie die Eröffnung des Konkurses zu begehren verpflichtet waren, Zahlungen geleistet werden.