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Dokument-ID: 478327
2.2 Heilungskosten und Sozialversicherung
Probleme bei der Höhe der zu ersetzenden Heilbehandlungskosten können sich daraus ergeben, dass der Verletzte sozialversichert ist und seine Ansprüche gem § 332 ASVG ex lege auf den Sozialversicherungsträger übergehen, sobald dieser an den Verletzten Ersatz geleistet hat. Die Sozialversicherung kostet den Geschädigten aber idR weniger als dies bei Selbstzahlung des Krankenhausaufenthalts und der Behandlungskosten der Fall gewesen wäre.