11 Produkthaftungsrichtlinie (EU) 2024/2853
Allgemein
Durch die Richtlinie (EU) 2024/2853 über die Haftung für fehlerhafte Produkte hat die Europäische Union das europäische Produkthaftungsrecht grundlegend an die Realität digitaler und vernetzter Produkte angepasst. Die Richtlinie ersetzt die bisherige Richtlinie 85/374/EWG und ist von den Mitgliedstaaten bis 09.12.2026 in nationales Recht umzusetzen und gilt für Produkte, die nach dem 09.12.2026 in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden. Derzeit (Stand: April 2026) hat der österreichische Gesetzgeber noch kein Umsetzungsgesetz beschlossen.