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Dokument-ID: 760047
1 Allgemeines
Das Immaterialgüterrecht umfasst jene Rechtsvorschriften, welche die subjektiven Rechte an geistigen Gütern regeln, die durch das Gesetz verselbstständigt und dadurch verkehrsfähig geworden sind. • [Fußnote: Kucsko, Wettbewerbs-, Marken-, Muster- und Patentrecht 4. Aufl, 14.]