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Dokument-ID: 760120
3.1 Markenarten
Buchstabenmarken werden aus Buchstaben gebildet, die keine im üblichen Sprachgebrauch aussprechbare Einheit bilden (Bsp: „OMV“). Ziffernmarken bestehen aus einzelnen Zahlen (Bsp: „4711“), auch Kombinationen aus Buchstaben und Ziffernzeichen (Bsp: „K2r“) können registrierungsfähig sein.