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Dokument-ID: 1143701
11.4.2 Rechtsprechung
Verjährung von Urlaubsersatzleistung
Die Urlaubsersatzleistung unterliegt nicht der besonderen, zweijährigen Verjährungsregelung, die für den Urlaubsanspruch selbst gilt, sondern der dreijährigen Verjährungsregelung des § 1486 Z 5 ABGB. • [Fußnote: OGH 7.6.1999, 8 ObA 15/99.]