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Dokument-ID: 1101984
2.4.3 Kfz-Versicherung
Schäden durch Naturgewalten wie zum Beispiel Hagel, Überschwemmungen, Unwetter oder Sturmböen über 60km/h, Blitzschlag, Steinschlag und Lawinen (auch Dachlawinen) sind bei bestehender Voll- oder Teilkaskoversicherung gedeckt. Diese Versicherung übernimmt auch die Reparaturkosten sowie die Abschleppkosten zur Werkstatt. Je nach vertraglicher Regelung sind jedoch Selbstbehalte in unterschiedlicher Höhe möglich.