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Neu Dokument-ID: 562493

David Spahija | Judikatur | Entscheidung

10.10 6 Ob 626/95; OGH; 12. Oktober 1995 – bearbeitete Version

GZ: 6 Ob 626/95 | Gericht: OGH vom 12.10.1995

§ 5 PHG: Produktwerbung; Instruktionsfehler; Warnpflicht • [Fußnote: Ecolex 1996, 166.] 

Der Händler hat für die Fehlerhaftigkeit des gelieferten Produkts einzustehen, wenn es nicht die Sicherheit bietet, die man unter Berücksichtigung aller Umstände zu erwarten berechtigt ist, besonders angesichts der Darbietung des Produkts oder des Gebrauchs des Produkts, mit dem billigerweise gerechnet werden kann (§ 5 Abs 1 Z 1 und 2 PHG). Die Fehlerhaftigkeit eines Produkts kann somit in seiner Darbietung gelegen sein. Den Verkäufer trifft bei einem an sich fehlerfreien Produkt, dessen Verwendung in speziellen Teilbereichen zu Schädigungen führen könnte, die Nebenverpflichtung zur Anleitung und Aufklärung (Rz 1982/49). Die Schutzwürdigkeit des Bestellers ist nicht schon dadurch ausgeschlossen, dass er selbst sachkundig ist. Eine Warnpflicht besteht nur dann nicht, wenn die mit dem Gebrauch des Produkts verbundenen Gefahren dem sachkundigen Verbraucher ohnedies offenkundig sind.

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