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Dokument-ID: 895698
2.4 Nichterfüllungs- und Vertrauensschaden
Nichterfüllungsschaden
Die Unterscheidung von Nichterfüllungs- und Vertrauensschaden hat nur dort Bedeutung, wo es um die Verletzung bestehender Leistungspflichten oder das rechtswidrige Erwecken des Vertrauens darauf geht, dass ein Vertrag zustande kommt oder erfüllt wird.