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David Spahija - Redaktion FORUM Media | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.5.1 Kausalität

Die Kausalität ist nach den allgemeinen Regeln des Schadenersatzrechtes zu beurteilen. Unterlassungen sind dann kausal, wenn pflichtgemäßes Handeln den Schaden abgewandt hätte und ein solches Handeln möglich gewesen wäre. • [Fußnote: JBl 1992, 253; Sz 59/93; OGH, 1 Ob 33/88.]  Wäre der Schaden auch bei pflichtgemäßem Handeln eingetreten, scheidet eine Haftung nach dem AHG mangels Vorwerfbarkeit der Unterlassung aus. • [Fußnote: OGH, 1 Ob 15/95.] 

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