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Dokument-ID: 629635
14.3 Judikatur zur Gehilfenhaftung
Geltendmachung Ansprüche nach EKHG und nach AHG möglich
Nach ständiger Rechtsprechung können Ansprüche nach dem EKHG neben solchen nach dem AHG geltend gemacht werden. Es ist daher auch die Direktklage gegen den Haftpflichtversicherer und den Halter des beteiligten Kraftfahrzeugs, die als Rechtsträger nicht infrage kommen, zulässig. • [Fußnote: OGH 12.10.2004, 1 Ob 42/04i.]