© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 697333

David Spahija - Redaktion FORUM Media | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.1.1 Zahlungsunfähigkeit

Gem § 66 IO ist Zahlungsunfähigkeit insbesondere dann anzunehmen, wenn der Schuldner seine Zahlungen einstellt. Zahlungsunfähigkeit setzt nicht voraus, dass Gläubiger andrängen und kann auch der Umstand, dass der Schuldner Forderungen einzelner Gläubiger befriedigt, für sich allein das Vorliegen der Zahlungsunfähigkeit nicht beseitigen (§ 66 Abs 2 und 3 IO).

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Schadenersatz in unserem Shop! Zum Shop