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Dokument-ID: 1066402
5.1 Haftung für Unfälle im internationalen Luftverkehr
Haftung für Unfälle im internationalen Luftverkehr
Auf eine Beförderung im internationalen Luftverkehr ist das Übereinkommen von Montreal anwendbar. Demnach besteht eine verschuldensunabhängige Haftung für Personenschäden aufgrund eines sich an Bord (bzw beim Ein- oder Aussteigen) ereignenden Unfalles. Die Frage, ob diese Haftung voraussetzt, dass der Unfall auf ein luftfahrtspezifisches Risiko zurückgeht, wurde nunmehr vom EuGH verneint (EuGH 19.12.2019, C-532/18).