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Dokument-ID: 1101986
2.6 Obliegenheiten des Versicherungsnehmers vor und nach Eintritt des Versicherungsfalles
Der Versicherungsvertrag regelt nicht nur den Anspruch auf Versicherungsleistungen sowie die regelmäßige Beitragszahlung, sondern auch die damit verbundenen Rechte und Pflichten des Versicherungsnehmers.