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Dokument-ID: 1203648
6.7 Schutz des Namens
Der Name einer Person ist wegen Kennzeichnungs- und Unterscheidungsfunktion Bestandteil der Persönlichkeit und wird von den §§ 16 und 43 ABGB geschützt. Weitere Schutznormen sind § 37 UWG und § 9 UWG.