2.8 Exkurs: Der österreichische Katastrophenfonds als Ersatzquelle für Hochwasserschäden im Privatvermögen
Zum Katastrophenbegriff
Der Begriff „Katastrophe“ umfasst Großschadensereignisse, sohin unvorhergesehene Ereignisse, die einer großen Anzahl von Menschen gleichzeitig in einem Schadensereignis Schaden zufügen. Bei Katastrophen im Sinne des österreichischen KatastrophenfondsG wird zwischen auf Menschenhand zurückführbare technische Katastrophen und Naturkatastrophen unterschieden. Naturkatastrophen sind nicht auf menschliches Einwirken, sondern auf Naturereignisse zurückzuführen. Das österreichische KatastrophenfondsG 1996 (KatFG 1996) nennt ua als aus dem Katastrophenfonds ersetzbare Schäden „außergewöhnliche Schäden, die durch Hochwasser, Erdrutsch, Vermurung, Lawinen, Erdbeben, Schneedruck, Orkan, Bergsturz und Hagel“ entstehen.