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Dokument-ID: 562636
10.39 2 Ob 78/06v; OGH; 19. Oktober 2006 – bearbeitete Version
§ 48 IPRG; §§ 1, 2, 10, 12 PHG: Solidarhaftung • [Fußnote: Zak 2007/54; ZfRV 2006/35.]
Die in § 10 PHG normierte Solidarhaftung mehrerer Haftpflichtiger erfährt nach Satz des § 10 PHG keine Änderung dadurch, dass noch weitere (natürliche oder juristische) Personen aufgrund anderer Bestimmungen (etwa nach dem EKHG) ersatzpflichtig sind; auch durch einen Forderungsübergang nach § 67 VersVG tritt daran diesbezüglich Änderung ein.